Verkehrsmedizin

Gesund im Straßenverkehr

Untersuchung nach FeV

Folgende Untersuchungen werden bei den unterschiedlichen Führerscheinklassen benötigt

Zum Erwerb und zur Verlängerung der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie zur Berechtigung der Personenbeförderung müssen entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unterschiedliche Anforderungen erfüllt sein.

  • C-Klassen
    • Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung
    • Sehtest
    • Ab dem 50. Lebensjahr muss diese Untersuchung im Abstand von 5 Jahren wiederholte werden
  • D – Klassen
    • Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung
    • Sehtest
    • Bei Ersterwerb Durchführung eines leistungspsychologischen Tests
    • Alle 5 Jahre muss die körperliche und geistige Eignung erneut geprüft werden
    • Ab dem 50. Lebensjahr muss zusätzlich die leistungspsychologische Testung alle 5 Jahre wiederholt werden
  • Personenbeförderungsschein (FzF)
    • Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung
    • Sehtest
    • Bei Ersterwerb Durchführung eines leistungspsychologischen Tests
    • Alle 5 Jahre muss die körperliche und geistige Eignung erneut geprüft werden
    • Ab dem 60. Lebensjahr muss zusätzlich eine leistungspsychologische Testung alle 5 Jahre wiederholt werden

Wer beruflich LKW, Bus oder Taxi fährt, muss sich entsprechend der Fahrerlaubnisverordnung regelmäßig untersuchen lassen. Dabei sind – je nach Führerscheinklasse – unterschiedliche Untersuchungen in gewissen Abständen notwendig.

Wir führen alle Führerscheinuntersuchungen durch – für alle Klassen und zum Erwerb bzw. der Verlängerung der Personenbeförderung. Auch die Untersuchung für den Sportbootführerschein kann bei uns erfolgen.

Was sollten Sie zur Untersuchung mitbringen

  • Ausweis zur Identitätsprüfung
  • Brille, falls vorhanden
  • Relevante Vorbefunde
  • Medikamentenplan

Verkehrsmedizinische Begutachtung

Das Ziel einer verkehrsmedizinischen Untersuchung und Begutachtung ist es, die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen und zu dokumentieren. Die Grundlagen dafür sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.

Wir können sowohl freiwillige (vorsorgliche) Gutachten als auch die von der Verkehrsbehörde veranlassten Gutachten für Sie durchführen. Der Umfang des Gutachtens und der dazugehörigen Untersuchung ist je nach Fragestellung seitens der Behörde sehr unterschiedlich. Zum Teil müssen Zusatzuntersuchungen erfolgen und ggf. auch andere fachärztliche Kollegen hinzugezogen werden.

Die Abrechnung erfolgt je nach Art und Umfang des Gutachtens gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich können Kosten für auswärtige Untersuchungen wie zum Beispiel Laborkosten auf Sie zu kommen. Die zu erwartenden Kosten werden mit Ihnen im Vorfeld besprochen.

Leistungspsychologische Testung

Diese Testung ist beim Ersterwerb der Klasse D (Bus) und der Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr und beim Ersterwerb der Personenbeförderung sowie bei der Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr notwendig.

Es werden in dieser Testung 5 Kriterien überprüft: Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit. Es müssen in der Mehrzahl der Kriterien mindestens einen Prozentrang von 33 erreicht werden, kein Kriterium darf unter dem Prozentrang 16 sein.

Wir verwenden zur Leistungspsychologischen Testung das Wiener Testsystem der Firma Schuhfried. Die Testung findet allein in einem ruhigen Raum statt. Bitte planen Sie mindestens 30 min für diese Untersuchung ein.